Mandatsermittlung für die Bundeskonferenz und Gruppenzugehörigkeit der Gruppe MTI
Der AIN Landesbezirk SAT hat zu o.g. Wahlen und der Mandatsermittlung eine Beschwerde zur Wahlordnung beim Kontroll- und Beschwerdeausschuss (§ 44 Satzung) fristgerecht eingereicht. Wir sind der Ansicht, 8 Jahre waren genug Zeit für eine Sonderregelung. Nur konkrete (Willenserklärung!) MTI Mitglieder nach dem MIBS dürfen nun zählen. Nur diese konkreten Mitglieder zeigen die Mitgliederbindung der Gruppe auf. Die Zugehörigkeit zur Gruppe MTI ergibt sich aus der aktuellen Qualifizierung des Mitgliedes und seiner Willenserklärung, dem Wunsch zur Zugehörigkeit. Die Ansicht des KuB, dass lediglich die "berufliche Tätigkeit" über die Zugehörigkeit entscheidet ist unzutreffend. Die "berufliche Tätigkeit" des Mitgliedes ist belanglos. Auch arbeitslose Ingenieure können selbstverständlich (wenn sie möchten) zur Gruppe MTI zugehören. Der § 21 der Satzung und die Rahmenwahlordnung gelten schon heute und nicht erst in vier Jahren. Wir verzichten nicht freiwillig auf unsere Mandate.
http://www.verdi.de/ver.di_von_a_bis_z/satzung
Hallo Ingenieure und Naturwissenschaftler,
Ihr habt nun die Antwort des Kontroll- und Beschwerdeausschusses Verdi vom 15.12.2010 auf die Beschwerde erhalten. Damit ist es Euch jetzt möglich die o.g. grundlegenden Argumentationsfehler des KuB selbst nachzulesen.
Hallo Ingenieure und Naturwissenschaftler,
der Kontroll- und Beschwerdeausschuss hat zum zweiten Mal am 11.02.2011 zu dem Thema der Gruppenzugehörigkeit und Mandate der Gruppe MTI beraten. Das Ergebnis liegt noch immer nicht vor. Von unbekannter Seite wurde nun in der 10. Kalenderwoche festgelegt, dass der Kontroll- und Beschwerdeausschuss am 21.03.2011 zum dritten Mal zum selben Thema beraten soll. Das ist unüblich. Eine Mitteilung zu dieser Entwicklung/ Festlegung und Benennung der Gründe erfolgte nicht. Am 28.03.2011 ist die mti-Bundeskonferenz - bis dahin muss die Mandatsverteilung feststehen. Mit der dritten Terminfestlegung auf den 21.03.2011 ist die zeitgerechte Bewertung des Ergebnisses durch uns Ingenieure praktisch unmöglich geworden. Auch am 27.03.2011 liegt keine Antwort des Kontroll- und Beschwerdeausschusses vor. Damit haben wir zwei Jubiläen - 10 Jahre Ver.di und 8 Jahre Ausnahmeregelung für die Mandatsverteilung der Delegierten der Gruppe MTI. Eine Ausnahmeregelung die lediglich auf der Gründungskonferenz der Gruppe MTI zur Anwendung kommen sollte. Zitat aus dem Antrag C006: "Für die folgenden Wahlen hätten die wirklichen Mitgliederzahlen laut MIBS zur Schlüsselberechnung herangezogen werden sollen."
Hallo Ingenieure und Naturwissenschaftler,
am 04.04.2011 ist nun die Antwort des KuB eingetroffen. Das ist eine Woche nach der mti-Bundeskonferenz. Diese Antwort vom 01.04.2011 geht euch in den nächsten Tagen zu. Dann könnt ihr sie (wie immer) selbst lesen und bewerten.
Richtig! Der KuB erkennt zwar jetzt an, dass Schätzzahlen nicht zur Mandatsverteilung verwendet werden dürfen, er erkennt jedoch nicht, dass genau dieses sogar in doppelter Weise (!) gemacht wurde! Erst wurde auf Grundlage einer Schätzzahl durch das Ressort 3 die Konferenzgröße der MTI-Bundeskonferenz (40 Mandate) festgelegt und diese vom GR mit GR766 beschlossen und dann wurde noch auf Grundlage der geschätzten Gleichmäßigkeit die Verteilung der 40 Mandate vorgenommen. Die angenommene Gleichmäßigkeit ist gerade nicht vorhanden und so werden aktive Landesbezirke stark benachteiligt. Weiterhin wird noch immer die Willenserklärung der Kolleginnen und Kollegen ignoriert. Nicht jeder technische Facharbeiter (Öffnungsklausel) möchte zur Gruppe MTI gehören und auch nicht jeder Ingenieur ist mit dieser Vertretung zufrieden.
Am 13.04.2011 wurde Widerspruch gegen den Bescheid des KuB vom 01.04.2011 eingereicht. Alle Hinweise wurden eingearbeitet. Die Mail zum Widerspruch wurde verteilt. Falls ich jemand vergessen habe, bitte melden.
Hallo Ingenieure und Naturwissenschaftler,
auch heute am 10.10.2011 liegt noch keine Nachricht des KuB zum Widerspruch vor. Im ver.di-Geschäftsbericht 2007-2011 http://www.verdi.de/ueber-uns/bundeskongress/downloads wird jedoch unter 05 Umgesetzt, H190, Seite 402 auf die "Personengruppenzugehörigkeitsprüfung" Bezug genommen. Aus dem Text werden zwei Verständnisprobleme der Bundesverwaltung deutlich:
1. Die Gruppenzugehörigkeit zur Gruppe MTI ist kein Zwang, sondern sie ist freiwillig.
2. Die ver.di-Bundesverwaltung setzt die ausgeübte Tätigkeit mit der Qualifizierung gleich. Diese Gleichsetzung entspricht nicht der Richtlinie der Gruppe MTI. Die Gruppenzugehörigkeit ergibt sich aus der Qualifizierung. Die Qualifizierung ist eine naturwissenschaftlich-technische Qualifizierung.
Die von der ver.di-Bundesverwaltung eingeleiteten Maßnahmen entsprechen nur teilweise dem Arbeitsauftrag. Der wesentliche Teil wurde falsch umgesetzt.
http://bundeskongress2007.verdi.de/antraege_beschluesse/antrag.html?cat=N&sort=47
(nro)