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Das Finanzamt darf weiterhin sechs Prozent Zinsen kassieren
ver.di NEWS 07, 28. April 2012 (bs) Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, die Zinsen, die die Finanzämter bei Steuernachzahlungen zu berechnen haben, an die Entwicklung des Kapitalmarkts anzupassen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die im Einkommensteuergesetz vorgesehene Zinshöhe von 6,0 Prozent dürfe deshalb unabhängig davon weiterhin berechnet werden, obwohl sie seit langem schon nicht mehr den auf dem Markt erzielbaren Zinssätzen entspreche. Allerdings gilt auch im umgekehrten Fall, dass ein Steuerzahler 6,0 Prozent Zinsen vom Finanzamt gezahlt bekommt, wenn er eine Steuerererstattung erhält. In beiden Fällen setzt der Zinsanspruch aber erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres ein, in dem die Steuerpflicht entstanden war.
Aktenzeichen: I R 80/10
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