Bildungswerk

Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Arbeitsverweigerung aus religiösen Günden

 

ver.di NEWS 09, 18. Juni 2011 (bag) Weigert sich ein/e Arbeitneher/in eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er/sie sich vertraglich verpflichtet hat, kann der Arbeitgeber ihm/ihr unter Umständen kündigen - allerdings nur, wenn keine anderen naheliegenden Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. In diesem Fall ging es um einen Mann, der in einem Supermarkt als Ladenhilfe beschäftigt war. Zu seinen Aufgaben gehörte auch der Umgang mit Alkoholika. Der Mann weigerte sich, der Arbeitgeber kündigte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwies den Fall an das Landesarbeitsgericht (LAG) zurück. Dort muss der Mann darlegen, welche Tätigkeit ihm seine religiöse Überzeugung verbiete. Dann müsse das LAG prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich sei.

Aktenzeichen: 2AZR636/09

 
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