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Salzstreuen auf dem Weg zur Arbeit ist versichert
ver.di NEWS 12, 17. September 2011 (bs) Streut eine Arbeitnehmein auf dem morgendlichen Arbeitsweg zu ihrem Auto Salz und stürzt dabei, weil sie auf einer Eisplatte ausrutscht, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Das hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden. Der Arzt im Krankenhaus vermerkte, dass es sich bei dem Sturz um einen privaten Unfall handelte - deswegen lehnte der Unfallversicherungsträger die Leistung mit der Begründung ab. Das Gericht stand der Frau bei und sagte ihr die Entschädigungsleistung für den Wegeunfall zu. Aktenzeichen: L 3 U 197/07 |




