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Selbst Schwarzarbeit ohne Arbeitserlaubnis ist unfallversichert
ver.di NEWS 02, 04. Februar 2012 (bs) Auch wenn ein Mann aus Serbien ohne Arbeitserlaubnis einen Unfall auf einer Baustelle erleidet, muss die Berufsgenossenschaft für die Folgen aufkommen. Die Unfallversicherung könne jedenfalls nicht argumentieren, so das Hessische Landessozialgericht, der Mann könne auch als selbstständiger Unternehmer tätig gewesen und deswegen nicht versichert sein. Es sei unfallversicherungstechnisch nicht relevant, dass der Mann "schwarz gearbeitet" hatte. Ferner hielt das Gericht die "Selbstständigkeits-Vermutung" der Unfallversicherung lebensfremd. Denn der erst 20 Jahre junge Mann war weisungsgebunden, bekam Material und Werkzeug gestellt und erhielt einen zuvor vereinbarten Lohn. Aktenzeichen: L 9 U 46/10 |




