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Chef in spe muss Impfung bezahlen
ver.di NEWS 02, 04. Februar 2012 (bs) Fordert ein Arbeitgeber eine Pflegekraft, die er einstellen will, dazu auf, einen Nachweis für Impfung gegen Hepatitis B vorzulegen,, "so kann das als Beauftragung mit der Durchführung einer solchen Impfung auszulegen sein" entschied das Berliner Arbeitsgericht. Folge einer solchen Beauftragung ist, dass der Arbeitgeber die von seiner zukünftigen Angestellten verauslagten Kosten der Impfung ihr als Ersatz von Aufwendungen zu ersetzen hat. Aktenzeichen: 6 Ca 847/11 |




