Bildungswerk

Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Schulungen

In dem Bereich Schulungen finden Sie eine Zusammenstellung unserer Schulungen und Seminare die wir zusammen mit anerkannten Bildungseinrichtungen durchführen




Einladung zur Tagung "Zeitenwende für Hochqualifizierte" am 03.02.2010 in Frankfurt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 von Ralf Krämer, Bereich Wirtschaftspolitik bei ver.di und im Beirat eines Projekts zu „Offshoring und eine neuen Phase der Internationalisierung von Arbeit“ der Hans-Böckler-Stiftung kommt folgende Einladung, die für uns interessant sein wird.

 An der Studie haben u.a. 2 ver.di Unternehmen teilgenommen, wie auch aus dem Tagungsprogramm ersichtlich.

Spannend für uns, da hier die Situation der (hoch)qualifizierten Angestellten in den Fokus genommen wird, ein Thema, mit dem wir uns ja näher befassen wollen.

Bitte meldet euch gegebenenfalls an,

Cornelia Brandt

ver.di Bundesverwaltung

Anlagen:
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ELENA – der elektronische Entgeltnachweis

 

Was muss die gesetzliche Interessenvertretung dazu wissen?

 

Termin:         02. März 2010 in München

03. März 2010 in Nürnberg

18./19.Februar in Wolnzach

 

 

Veranstaltungsnummern:

10/30/526, 10/30/527

 

„Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Das Thema Datenvorratsspeicherung und ELENA bedürfen nicht nur verschreckter Aufmerksamkeit, sondern es bedarf der Notwendigkeit rechtliche Kenntnisse und Handlungswissen in Bezug auf Datenschutz und Mitbestimmung anwenden zu können, um die Rechte der Beschäftigten zu schützen. Der gläserne und willfährige Arbeitnehmer/in darf nicht weiter verwirklicht werden. Insofern möchte ich dringend darum bitten, dass möglichst viele PR und BR an dem Seminar mit dem Referenten, Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter von ver.di:

„Gläserne Beschäftigte“- Arbeitnehmerüberwachung in Betrieben und Dienststellen mit dem Schwerpunkt ELENA –der elektronische Entgeltnachweis, s. Anlage, partizipieren.

 

Auf Grund der großen Nachfrage haben wir noch zwei zusätzliche eintägige Veranstaltungen zum Thema „ELENA – der elektronische Entgeltnachweis“ ins Programm aufgenommen. Als Referentin konnten wir Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesministerin der Justiz, a.D.) gewinnen. In der Anlage erhalten Sie die entsprechende Ausschreibung, verbunden mit der Bitte, sich möglichst umgehend anzumelden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“ 

Mit freundlichen Grüßen

Team des Bildungswerkes der ver.di in Bayern e.V.“

 

Anlagen:
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11. Ulmer Forum 2009

„GPS und Arbeitnehmerdatenschutz"

Samstag, 10. Oktober 2009
von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Ulm

Presseinfo zum 12. Ulmer Forum des AIN und MTI in ver.di am 10.10.2009

 

Big Boss is watching You

oder

Globale Positioning System (GPS) und der Arbeitnehmerdatenschutz

 

Der Markt für Navigationsgeräte boomt nicht nur im Privat-, sondern gerade im Geschäftsbereich. So werden verstärkt Navigationssystem für Betriebe angeboten, die Firmenwagen mit Hilfe eines Flottenmanagementsystems orten, koordinieren und überwachen sollen.

 

Beim diesjährigen „Ulmer Forum“ haben sich die Teilnehmer/innen aus Baden-Württemberg und Bayern mit der eingesetzten Technik und den daraus entstehenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigt und Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte besprochen.

 


Katharina Krause, Key Account Managerin von TomTom Work, führte die Teilnehmer/ innen sehr anschaulich in die GPS Technologie ein. TomTom verkauft ca. 15 Mio. Navigationsgeräte/ Jahr in Deutschland. Weiter wurde vor kurzem der Kartenanbieter Tele Atlas von TomTom gekauft und eine Kooperation mit Nokia eingegangen, um einen Zugriff auf 40 Mio. Handy zu bekommen.  Vornehmlich werden die Daten zur Optimierung der Verkehrsleitsysteme eingesetzt, denn wer ärgert sich nicht über Staus und hätte da gern eine Lösung?  Sie ermahnte die Teilnehmer/innen jedoch auch, bei Einsatz eines Navigationsgeräts im privaten Bereich vorsichtig umzugehen, denn auch solche Daten sind im Internet zu verfolgen. Auf jeden Fall soll dann die Privattaste an einem TomTom genutzt werden, um eine Verfolgung zu unterdrücken.

Für die Anwendung in Fuhrparks wird von TomTom das System HD Traffic eingesetzt. In Deutschland sind erst ca. 6-7% aller gewerblichen Fahrzeuge mit entsprechenden Systemen ausgestattet. Ein Blick nach England zeigt, welches Potential mit einer dort registrierten Quote von 40% die Anbieter erwarten lässt. An Hand eines Beispiels von 5 TomTom Außendienstmitarbeitern wurde über das Internet in Echtzeit eine Demonstration der Möglichkeiten von Fahrverhalten, Fahrfehler, Beschleunigungsverhalten u.a.m. geboten.

In Deutschland bestehen für den Einsatz von Navigationssystemen keine klaren Regeln. Sie gab den Hinweis, dass Betriebsräte nur seriöse Anbieter zulassen sollen und dass die Privatsphäre zwingend zu schützen sei.

Internet: wwwtomtom.com

 

 

Thorsten Weber, von TI TIBAY (Technologie- und Innovationsagentur in Bayern e.V., beim DGB), ging in seinen Ausführungen nicht nur auf die Navigationstechnik als solche ein, sondern auf die möglichen Auswirkungen in der Optimierung der Abläufe und Organisation der Arbeitnehmer.

Mit der gesetzlich vorgeschrieben elektronische Fahrerkarte, werden Daten aus dem GPS und weiterer Telematikdaten verknüpft. So kann ein Arbeitnehmer rund um die Uhr überwacht werden. Die Überwachung gipfelt mit den in Fahrerhäusern installierten Webcams. Angeblich werden diese Systeme ja nur zum Schutz der Fahrer aus reiner Führsorge des Arbeitgebers installiert.

Arbeitgeber wollen bei Einsatz solcher GPS-Systeme einen Truckmanager einsetzen, der schnellen Transport ermöglicht, intelligent ist, der Eingriffe in die betrieblichen Abläufe sowie Abweichungsanalysen zulässt.

Für den Einsatz von Navigationssystemen im Geschäftsbereich gilt ein rechtlicher Rahmen: das Grundgesetz Art. 2 Abs. 1, das BetrVG. mit den § 75 Abs.2, §80, §87, §90, §91 und §111 dar, sowie das BDSG mit den §3a, §6a, §28 und §32. Hier ist der zuständige Betriebsrat, sofern es in diesem Betrieb einen gibt, gefordert. Bei Einführung von GPS im Betrieb muss der Betriebsrat von Anfang an eingebunden sein. Eine Betriebsvereinbarung kann einzelne persönlich zu unterschreibende Erklärungen zum Datenschutz und Verhaltenskontrollen verhindern. Eine heimliche Überwachung ist nicht statthaft. Das ist Polizeiaufgabe.

An Hand einer Musterbetriebsvereinbarung wurde den Teilnehmern/innen eine Hilfestellung mit auf den Weg gegeben.

Zum Schluss wurde noch ein Querverweis auf die RFID Technologie gegeben, die auch dazu dient den Logistikbereich weiter zu rationalisieren.

Auch das europäische Positionierungssystem Galileo oder das russische Glosnass werden künftig auf Abläufe und Beschäftigungsverhältnisse Einfluss haben.

Internet: www.tibay.de


In den Diskussionen wurden von den Teilnehmer/innen vor allem die arbeitsrechtlichen Fragen sehr intensiv erörtert. Hier zeigte sich, dass hier eine neue Technik eingesetzt wird, die im Hinblick auf den Arbeitnehmerdatenschutz sehr kritisch zu begleiten ist.

 

Weitere Unterlagen hierzu können über das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V., das auch der Veranstalter der Vortragsreihe ist, bei Bedarf angefordert werden. 

Herausgeber: ain und mti Bayern

 

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