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11. Ulmer Forum 2009
„GPS und Arbeitnehmerdatenschutz" Samstag, 10. Oktober 2009
Presseinfo zum 12. Ulmer Forum des AIN und MTI in ver.di am 10.10.2009
Big Boss is watching You oder Globale Positioning System (GPS) und der Arbeitnehmerdatenschutz
Der Markt für Navigationsgeräte boomt nicht nur im Privat-, sondern gerade im Geschäftsbereich. So werden verstärkt Navigationssystem für Betriebe angeboten, die Firmenwagen mit Hilfe eines Flottenmanagementsystems orten, koordinieren und überwachen sollen.
Beim diesjährigen „Ulmer Forum“ haben sich die Teilnehmer/innen aus Baden-Württemberg und Bayern mit der eingesetzten Technik und den daraus entstehenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigt und Handlungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte besprochen.
Für die Anwendung in Fuhrparks wird von TomTom das System HD Traffic eingesetzt. In Deutschland sind erst ca. 6-7% aller gewerblichen Fahrzeuge mit entsprechenden Systemen ausgestattet. Ein Blick nach England zeigt, welches Potential mit einer dort registrierten Quote von 40% die Anbieter erwarten lässt. An Hand eines Beispiels von 5 TomTom Außendienstmitarbeitern wurde über das Internet in Echtzeit eine Demonstration der Möglichkeiten von Fahrverhalten, Fahrfehler, Beschleunigungsverhalten u.a.m. geboten. In Deutschland bestehen für den Einsatz von Navigationssystemen keine klaren Regeln. Sie gab den Hinweis, dass Betriebsräte nur seriöse Anbieter zulassen sollen und dass die Privatsphäre zwingend zu schützen sei. Internet: wwwtomtom.com
Thorsten Weber, von TI TIBAY (Technologie- und Innovationsagentur in Bayern e.V., beim DGB), ging in seinen Ausführungen nicht nur auf die Navigationstechnik als solche ein, sondern auf die möglichen Auswirkungen in der Optimierung der Abläufe und Organisation der Arbeitnehmer. Mit der gesetzlich vorgeschrieben elektronische Fahrerkarte, werden Daten aus dem GPS und weiterer Telematikdaten verknüpft. So kann ein Arbeitnehmer rund um die Uhr überwacht werden. Die Überwachung gipfelt mit den in Fahrerhäusern installierten Webcams. Angeblich werden diese Systeme ja nur zum Schutz der Fahrer aus reiner Führsorge des Arbeitgebers installiert. Arbeitgeber wollen bei Einsatz solcher GPS-Systeme einen Truckmanager einsetzen, der schnellen Transport ermöglicht, intelligent ist, der Eingriffe in die betrieblichen Abläufe sowie Abweichungsanalysen zulässt. Für den Einsatz von Navigationssystemen im Geschäftsbereich gilt ein rechtlicher Rahmen: das Grundgesetz Art. 2 Abs. 1, das BetrVG. mit den § 75 Abs.2, §80, §87, §90, §91 und §111 dar, sowie das BDSG mit den §3a, §6a, §28 und §32. Hier ist der zuständige Betriebsrat, sofern es in diesem Betrieb einen gibt, gefordert. Bei Einführung von GPS im Betrieb muss der Betriebsrat von Anfang an eingebunden sein. Eine Betriebsvereinbarung kann einzelne persönlich zu unterschreibende Erklärungen zum Datenschutz und Verhaltenskontrollen verhindern. Eine heimliche Überwachung ist nicht statthaft. Das ist Polizeiaufgabe. An Hand einer Musterbetriebsvereinbarung wurde den Teilnehmern/innen eine Hilfestellung mit auf den Weg gegeben. Zum Schluss wurde noch ein Querverweis auf die RFID Technologie gegeben, die auch dazu dient den Logistikbereich weiter zu rationalisieren. Auch das europäische Positionierungssystem Galileo oder das russische Glosnass werden künftig auf Abläufe und Beschäftigungsverhältnisse Einfluss haben. Internet: www.tibay.de
Weitere Unterlagen hierzu können über das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V., das auch der Veranstalter der Vortragsreihe ist, bei Bedarf angefordert werden.
Herausgeber: ain und mti Bayern, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |




