Bildungswerk

Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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AIN Informationen

 


Was gibt es Neues in 2012 für die Arbeitnehmer

  

Soziales und Gesundheit: Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung bleiben unverändert bei 15,5% (Arbeitgeber 7,3%; Arbeitnehmer 8,2%), ebenso bleiben die Beiträge zur Pflegeversicherung bei unverändert 1,95% und der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 3%.

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 3.825,00 € (Vorjahr 3.712,50) €/ Monat

Zusätzlich werden viele Kassen weiter einen Zusatzbeitrag erheben.

In Bayern gibt es immer noch keinen Hausarzttarif, damit gibt es faktisch keine Befreiung der Praxisgebühr mehr.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Während im Westen die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 €/ Jahr bzw. 5.500 €/ Monat auf 67.200€/ Jahr bzw. 5.600 €/Monat angehoben wird, bleibt sie im Osten auf 57.600 €/ Jahr  bzw. 4.800 €/ Monat unverändert. Die Beitragssätze reduzieren sich von 19,9% auf 19,6%.

(u.bar)

 


Lohnsteuerverfahren 2012

 

Lohnsteuerbescheinigung 2011

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhalten Sie bis spätestens Ende Januar 2012 eine maschinell erstellte Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 zur Durchführung Ihrer persönlichen Steuererklärung.

 

Die Lohnsteuerbescheinigung wird Ihnen intern zugestellt.   

 

   

Elster II – elektronisches Abrufverfahren

Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Das Verfahren hat sich aufgrund technischer Probleme seitens der Finanz- und Meldebehörden verzögert und wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2012 starten.

Die Eintragungen auf Ihrer letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge) gelten daher beim Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter.

Demzufolge müssen Sie hinsichtlich der Lohnsteuerklasse, der Kinderfreibeträge und des Kirchensteuermerkmals lediglich bei Änderungen in 2012 das Finanzamt aufsuchen.

Im Unterschied dazu weisen wir Sie daraufhin, dass Freibeträge für 2012 in jedem Fall beim Finanzamt neu zu beantragen sind. Dies gilt insbesondere auch für die Fortführung und die Änderung von bereits bestehenden Freibeträgen.

Bitte legen Sie grundsätzlich bei geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Bescheinigung des Finanzamtes im Original in der Entgeltabrechnung vor.

Beachten Sie bitte diese Vorgehensweise, andernfalls führt dies zu einem unzutreffenden Lohnsteuerabzug.

Interner Lohnsteuerjahresausgleich

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Eventuelle Erstattungen erfolgen für Sie mit der Dezember-Abrechnung. Der interne Lohnsteuerjahresausgleich ersetzt nicht Ihre persönliche Steuererklärung.

(u.bar)

 

Ver.di Bundeskongress

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vom 17.09.11 bis 24.09.11 findet der 3. ordentliche ver.di Bundeskongress statt. Einige unserer Anträge, die wir über die Bundesfachgruppe Industrie und mti Bund eingebracht haben, stehen dort zu Abstimmung. Leider konnten wir nicht alle unsere Vorstellungen im demokratischen Entscheidungsprozess im Vorfeld dort plazieren. Wolfgang Petramer, stv. AIN Bundesvorsitzender, wird am Bundeskongress teilnehmen.
Über www.verdi.de/ueber-uns/bundeskongress/downloads können die Anträge und der Geschäftsbericht eingesehen werden.
Im Mitgliedernetz kann unter www.mitgliedernetz.verdi.de zu Schwerpunkten zum Kongress mitdiskutiert werden.

(u.bar)

 

E10 Biobenzin - Wir klären auf

 

Der neue Super Kraftstoff E 10 enthält 10% Bioethanol und ersetzt den bisherigen Superkraftstoff mit 5% Bioethanol. (super mit 98 Oktan). Diese Beimengung wird benötigt um die Flottenverbrauchsziele der deutschen Automobilindustrie zu erreichen. Dies war der politische Kompromiss, getragen vom Wirtschafts- und Umweltministerium und von der Kanzlerin durchgesetzt, da die französische und italienische Industrie eher im Kleinwagenbereich produziert und weniger Probleme hat diese Ziele zu erreichen.

Technisch gesehen können ca. 90% der Fzg. mit Benzinmotor diesen Kraftstoff tanken. Bei älteren Motoren können u.U. Schäden an Dichtungen und Einspritzdüsen entstehen, daher soll sich jeder Autofahrer vorher über die Verträglichkeit erkundigen. Wenn vom Hersteller eine Freigabe vorliegt kann man sicher sein, da die Hersteller ihre Fzg. auch in Länder mit minderer Benzinqualität ausliefern, z.B. Osteuropa.  

Der neue Biokraftstoff ist allerdings qualitativ schlechter als Benzin aus fossilem Öl und mindert die Fahrleistung um ca. 2 -3%. Im Vergleich zum Super mit 98 Oktan entspricht damit dem Super 95 Oktan. Mit diesem schlechteren Wirkungsgrad wird die Ökobilanz gemindert.

Kritisch zu sehen ist, das für das Bioethanol nicht nur heimische Pflanzen wie Weizen, Mais und Zuckerrüben verwendet werden, sondern durchaus auch Importware (Zuckerrohr, Palmöl). Die dabei entstehenden Umweltfolgeschäden müssen in der Ökobilanz auch berücksichtigt werden.

Zur weiteren Verunsicherung der Verbraucher trägt natürlich zusätzlich die undurchsichtige Preisgestaltung der Mineralölkonzerne bei. Die Mineralölindustrie hat eine politische Vorgabe umgesetzt, daher ist eine Kritik allenfalls an der Preisgestaltung zulässig. Die Politik muss sich den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung gefallen lassen.

In der Anlage stellen wir die gesetzliche Grundlage (EU Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen), eine Auflistung des Verbandes VDA und DAT zur E10  Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen und eine Puplikation des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolgesellschaft zur Verfügung.

(uba)

 
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