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Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Gesundheitsfonds und Kopfpauschale

 

Der Gesundheitsfonds mit seinem Einheitsbeitrag (allgemein 14,9 %, ermäßigt 14,3 %) bleibt für 2010 in bestehender Form erhalten. Ab 2011 soll der Arbeitgeberanteil (derzeit 7 % beim allgemeinen Beitragssatz) eingefroren werden. Das Risiko steigender Leistungsausgaben tragen dann die Arbeitnehmer (Versicherten) allein. Der Arbeitnehmeranteil soll künftig einkommensunabhängig als Pauschalbeitrag erhoben werden. Damit wäre er für alle Mitglieder (einer Kasse) gleich hoch; unabhängig von der individuellen Einkommenshöhe. Offen ist noch, ob es sich tatsächlich ausschließlich um pauschal erhobene Beiträge handelt. Den Äußerungen einiger Teilnehmer der Arbeitsgruppe zufolge, die den Koalitionsvertrag mit vorbereitet hat, ist auch eine Mischung aus einkommensabhängigen und pauschalen Beiträgen nicht ausgeschlossen. Der Text des Koalitionsvertrages schließt dies auch nicht explizit aus. Für den Arbeitnehmeranteil sollen die Krankenkassen aber in jedem Fall wieder eine Beitragsautonomie erhalten. Das bedeutet, dass die Beitragshöhe des Arbeitnehmeranteils von den Kassen selbst festgesetzt werden soll. Dies wird auch als Verstärker des Wettbewerbs der Kassen untereinander gesehen. Anders als mit dem aktuellen „Einheitsbeitrag“ würde sich der Wettbewerb dann wieder stärker über den „Preis“ für die Versicherungsleistung definieren. Dies soll auch ein Signal gegen „Einheitskasse“ und ein „verstaatlichtes Gesundheitssystem“ sein.

Für Geringverdiener soll es einen sozialen Ausgleich geben, der durch Steuern finanziert wird. Dies hat zur Folge, dass der „soziale Ausgleich“ auf Ebene des Steueraufkommens alle Steuerzahler erfasst. Im Ergebnis wird der Ausgleich so auch von den privat krankenversicherten Steuerzahlern mitfinanziert. Allerdings ist zu bedenken, dass die PKV-Unternehmen und deren Versicherte sich von Anfang an der Einbeziehung in die Ausgleichswirkung des Risikostrukturausgleichs (RSA) voll entziehen konnten.

Stand 03.11.09

(uba)

 

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