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Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Wichtige gesetzliche Änderungen zum 1.1.2010 für Arbeitnehmer

 

                        

Beitragsbemessungsgrenze:

 

Diese steigt für die Rentenversicherung um 100 € auf 5.500 €/ Monat (West) und 4.650 €/ Monat (West). In der Krankenversicherung wird diese um 75 € angehoben auf 3.750 €/ Monat. Hinzu kommt, dass einige Kassen bereits angekündigt haben Zusatzbeiträge zu fordern. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht besteht und in eine Kasse ohne Zusatzbeitrag gewechselt werden kann.

 

Kurzarbeitergeld

 

Auf Grund der Wirtschaftkrise wurde die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Allerdings endet die Erstattung der Sozialkosten für die Arbeitgeber bereits am 31.12.2010.

 

Kindergeld

 

Das monatliche Kindergeld wird für das 1. Kind um 20€ erhöht, der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6.024 auf 7.008 €. Davon profitieren vor allem gutverdienende Arbeitnehmer.

 

Grundfreibetrag

 

Dieser steigt um 170 € auf 8.004€ (Alleinstehend) bzw. 16.009 (Verheiratet). Interessant vor allem für Rentner. Übersteigt die Rente diesen Betrag, so ist dies anteilig zu versteuern.

 

Kranken – und Pflegeversicherung

 

Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nunmehr vollständig von der Steuer absetzen. Bisher war dies nur begrenzt möglich.

 

Die meisten dieser Änderungen wurden noch von der „alten“ Regierung beschlossen.

 

 

Mwst Regelung für Hoteliers und deren Auswirkungen auf Arbeitnehmer

 

Auf Grund des Regierungsbeschlusses zur MWST Begünstigung des Gaststättengewerbes (nicht zu Ende gedachter Schnellschuss auf Grund einer Millionenspende von Mövenpick an die FDP und CSU), splitten viele Betriebe jetzt ihre Rechnung in Hotelkosten (7% Mwst) und Frühstück (19% Mwst) auf.

Dies führt wiederum dazu, das bei der Reisekostenabrechnung der Preis für das Frühstück (teilweise werden z.B. 18,50 € fürs Frühstück berechnet) komplett von der Tagespauschale abgezogen wird.

Falls der Arbeitgeber großzügigerweise die tatsächlichen Kosten übernehmen sollte, so wird dem Arbeitnehmer der Differenzbetrag möglicherweise als geldwerter Vorteil (und damit zu versteuern) angerechnet. 

Um dem aus dem Weg zu gehen, ist zu empfehlen auf eine Rechnung incl. Frühstück zu bestehen (wie meist bisher), bzw. auf max. folgende Werte zu bestehen. (Sätze aus der Steuergesetzgebung)

Abzug Frühstück im Hotel 4,80€ (20%)

Abzug Mittagessen im Hotel 9,60€ (40%)

Abzug Abendessen im Hotel 9,60€ (40%)

Falls der Übernachtungsbetrieb da nicht mitspielt, empfehlen wir auf das Frühstück zu verzichten, und beim Bäcker um die Ecke sich einen Kaffee und ne Brezel zu kaufen.

(uba)

 

 

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