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Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Arbeitsmarktreformen – gesunkene Mobilität der Beschäftigten

Die Flexibilisierungspolitik des vergangenen Jahrzehnts hat nur einen Teil des Arbeitsmarkts in Bewegung gebracht: Bezieher von Arbeitslosengeld I nehmen schneller neue Stellen an. Bereits Beschäftigte sind jedoch verunsichert und wechseln seltener den Job als in früheren Zeiten. Unter dem Strich ist die Mobilität auf dem deutschen Arbeitsmarkt daher tendenziell gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Matthias Knuth vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Die Arbeitslosen, die nach einigen Monaten mit Arbeitslosengeld I wieder eine neue Stelle finden, haben in den vergangenen Jahren für eine tendenziell sinkende Arbeitslosenquote gesorgt. Knuths Erklärung: die gewachsene Konzessionsbereitschaft infolge der Hartz-Reformen. Empirische Untersuchungen belegen, dass Arbeitslose heute eher bereit sind, zu ungünstigeren Konditionen, auch unterhalb des eigenen Qualifikationsniveaus, zu arbeiten.

Hartz-IV-Bezieher haben an der gesunkenen Arbeitslosigkeit dagegen nur einen vergleichsweise geringen Anteil, so der Forscher. Seit April 2006 sei die Zahl der als erwerbsfähig eingestuften Leistungsberechtigten nur um 13 Prozent gesunken, während die Arbeitslosigkeit um 36 Prozent abnahm. Knuth folgert: Das verstärkte Fordern und Fördern wirke weniger auf diejenigen, auf die die neu ausgerichtete Arbeitsmarktpolitik eigentlich zugeschnitten sei, sondern auf die Noch-Beschäftigten, die bereit sind, ihre Arbeitsbedingungen nach unten zu korrigieren.
Aus: Böckler Impuls, Ausgabe 19 aus 2011
http://www.boeckler.de/38389_38399.htm

 

 


Was gibt es Neues in 2012 für die Arbeitnehmer

  

Soziales und Gesundheit: Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung bleiben unverändert bei 15,5% (Arbeitgeber 7,3%; Arbeitnehmer 8,2%), ebenso bleiben die Beiträge zur Pflegeversicherung bei unverändert 1,95% und der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 3%.

Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 3.825,00 € (Vorjahr 3.712,50) €/ Monat

Zusätzlich werden viele Kassen weiter einen Zusatzbeitrag erheben.

In Bayern gibt es immer noch keinen Hausarzttarif, damit gibt es faktisch keine Befreiung der Praxisgebühr mehr.

Renten- und Arbeitslosenversicherung: Während im Westen die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 €/ Jahr bzw. 5.500 €/ Monat auf 67.200€/ Jahr bzw. 5.600 €/Monat angehoben wird, bleibt sie im Osten auf 57.600 €/ Jahr  bzw. 4.800 €/ Monat unverändert. Die Beitragssätze reduzieren sich von 19,9% auf 19,6%.

(u.bar)

 


Lohnsteuerverfahren 2012

 

Lohnsteuerbescheinigung 2011

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhalten Sie bis spätestens Ende Januar 2012 eine maschinell erstellte Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 zur Durchführung Ihrer persönlichen Steuererklärung.

Die Lohnsteuerbescheinigung wird Ihnen intern zugestellt.   

    

 

Elster II – elektronisches Abrufverfahren

Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Das Verfahren hat sich aufgrund technischer Probleme seitens der Finanz- und Meldebehörden verzögert und wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2012 starten.

Die Eintragungen auf Ihrer letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge) gelten daher beim Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter.

Demzufolge müssen Sie hinsichtlich der Lohnsteuerklasse, der Kinderfreibeträge und des Kirchensteuermerkmals lediglich bei Änderungen in 2012 das Finanzamt aufsuchen.

Im Unterschied dazu weisen wir Sie daraufhin, dass Freibeträge für 2012 in jedem Fall beim Finanzamt neu zu beantragen sind. Dies gilt insbesondere auch für die Fortführung und die Änderung von bereits bestehenden Freibeträgen.

Bitte legen Sie grundsätzlich bei geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Bescheinigung des Finanzamtes im Original in der Entgeltabrechnung vor.

Beachten Sie bitte diese Vorgehensweise, andernfalls führt dies zu einem unzutreffenden Lohnsteuerabzug.

 

Interner Lohnsteuerjahresausgleich

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Eventuelle Erstattungen erfolgen für Sie mit der Dezember-Abrechnung. Der interne Lohnsteuerjahresausgleich ersetzt nicht Ihre persönliche Steuererklärung.

(u.bar)

 

Ver.di Bundeskongress

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vom 17.09.11 bis 24.09.11 findet der 3. ordentliche ver.di Bundeskongress statt. Einige unserer Anträge, die wir über die Bundesfachgruppe Industrie und mti Bund eingebracht haben, stehen dort zu Abstimmung. Leider konnten wir nicht alle unsere Vorstellungen im demokratischen Entscheidungsprozess im Vorfeld dort plazieren. Wolfgang Petramer, stv. AIN Bundesvorsitzender, wird am Bundeskongress teilnehmen.
Über www.verdi.de/ueber-uns/bundeskongress/downloads können die Anträge und der Geschäftsbericht eingesehen werden.
Im Mitgliedernetz kann unter www.mitgliedernetz.verdi.de zu Schwerpunkten zum Kongress mitdiskutiert werden.

(u.bar)

 
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