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Was gibt es Neues in 2011 für die Arbeitnehmer
Soziales und Gesundheit: Ab 1.1.2011 steigen die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils um 0,3%. Der Monatsbeitrag steigt damit auf 15,5% Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt von 3.750 €/ Monat auf 3.712,50 €/ Monat. Der Höchstbeitrag (Arbeitnehmeranteil) steigt aber trotzdem von 296,25 €/ Monat auf 304,43 €/ Monat.Zusätzlich werden viele Kassen einen Zusatzbeitrag erheben.In Bayern streiten die Hausärzte mit den Kassen, was zur Folge hat, das die meisten Kassen die s.g. Hausarzttarif gekündigt haben. Damit gibt es faktisch ab 1.1.2011 keine Befreiung der Praxisgebühr mehr. Der Weg in die private Versicherung wird erleichtert. Voraussetzung bleibt, das das Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 49.550 €/ Jahr übersteigt. Die bisherige Wartezeit von 3 Jahren entfällt, künftig muss man nur ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze verdient haben. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Während im Westen die Beitragsbemessungsgrenze unverändert auf 66.000 €/ Jahr bzw. 5.500 €/ Monat bleibt, wird sie im Osten von 55.800 €/ Jahr auf 57.600 €/ Jahr (4.650 € / Monat auf 4.800 €/ Monat) angehoben. Die Beitragssätze bleiben unverändert. Lohnsteuer: Die gute alte Lohnsteuerkarte hat ausgedient, deshalb ist sie dieses Jahr nicht mehr verschickt worden. Künftig werden die Steuerdaten vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt übermittelt. Das System hierzu heist ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Für 2011 werden die Daten aus 2010 übernommen. Wer z.B. seine Freibeträge ändern möchte muss dies beim Finanzamt veranlassen. (u.bar) |




