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Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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E10 Biobenzin - Wir klären auf

 

Der neue Super Kraftstoff E 10 enthält 10% Bioethanol und ersetzt den bisherigen Superkraftstoff mit 5% Bioethanol. (super mit 98 Oktan). Diese Beimengung wird benötigt um die Flottenverbrauchsziele der deutschen Automobilindustrie zu erreichen. Dies war der politische Kompromiss, getragen vom Wirtschafts- und Umweltministerium und von der Kanzlerin durchgesetzt, da die französische und italienische Industrie eher im Kleinwagenbereich produziert und weniger Probleme hat diese Ziele zu erreichen.

Technisch gesehen können ca. 90% der Fzg. mit Benzinmotor diesen Kraftstoff tanken. Bei älteren Motoren können u.U. Schäden an Dichtungen und Einspritzdüsen entstehen, daher soll sich jeder Autofahrer vorher über die Verträglichkeit erkundigen. Wenn vom Hersteller eine Freigabe vorliegt kann man sicher sein, da die Hersteller ihre Fzg. auch in Länder mit minderer Benzinqualität ausliefern, z.B. Osteuropa.  

Der neue Biokraftstoff ist allerdings qualitativ schlechter als Benzin aus fossilem Öl und mindert die Fahrleistung um ca. 2 -3%. Im Vergleich zum Super mit 98 Oktan entspricht damit dem Super 95 Oktan. Mit diesem schlechteren Wirkungsgrad wird die Ökobilanz gemindert.

Kritisch zu sehen ist, das für das Bioethanol nicht nur heimische Pflanzen wie Weizen, Mais und Zuckerrüben verwendet werden, sondern durchaus auch Importware (Zuckerrohr, Palmöl). Die dabei entstehenden Umweltfolgeschäden müssen in der Ökobilanz auch berücksichtigt werden.

Zur weiteren Verunsicherung der Verbraucher trägt natürlich zusätzlich die undurchsichtige Preisgestaltung der Mineralölkonzerne bei. Die Mineralölindustrie hat eine politische Vorgabe umgesetzt, daher ist eine Kritik allenfalls an der Preisgestaltung zulässig. Die Politik muss sich den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung gefallen lassen.

In der Anlage stellen wir die gesetzliche Grundlage (EU Richtlinie zur Qualität von Kraftstoffen), eine Auflistung des Verbandes VDA und DAT zur E10  Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen und eine Puplikation des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolgesellschaft zur Verfügung.

(uba)

 
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