Bildungswerk

Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Lohnsteuerverfahren 2012

 

Lohnsteuerbescheinigung 2011

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben erhalten Sie bis spätestens Ende Januar 2012 eine maschinell erstellte Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 zur Durchführung Ihrer persönlichen Steuererklärung.

Die Lohnsteuerbescheinigung wird Ihnen intern zugestellt.   

    

 

Elster II – elektronisches Abrufverfahren

Die papiergebundene Lohnsteuerkarte wird 2012 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Das Verfahren hat sich aufgrund technischer Probleme seitens der Finanz- und Meldebehörden verzögert und wird voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2012 starten.

Die Eintragungen auf Ihrer letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge) gelten daher beim Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter.

Demzufolge müssen Sie hinsichtlich der Lohnsteuerklasse, der Kinderfreibeträge und des Kirchensteuermerkmals lediglich bei Änderungen in 2012 das Finanzamt aufsuchen.

Im Unterschied dazu weisen wir Sie daraufhin, dass Freibeträge für 2012 in jedem Fall beim Finanzamt neu zu beantragen sind. Dies gilt insbesondere auch für die Fortführung und die Änderung von bereits bestehenden Freibeträgen.

Bitte legen Sie grundsätzlich bei geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmalen die Bescheinigung des Finanzamtes im Original in der Entgeltabrechnung vor.

Beachten Sie bitte diese Vorgehensweise, andernfalls führt dies zu einem unzutreffenden Lohnsteuerabzug.

 

Interner Lohnsteuerjahresausgleich

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen internen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen. Eventuelle Erstattungen erfolgen für Sie mit der Dezember-Abrechnung. Der interne Lohnsteuerjahresausgleich ersetzt nicht Ihre persönliche Steuererklärung.

(u.bar)

 
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