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Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Datenschutz im Betriebsratsbüro - die Powerpoint Präsentation gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zu diesem Thema
 
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April 08


Info Nr.03 Altersteilzeit

 

Änderungen im Rentenzugang und Altersteilzeit in Kurzform


 


Regelarbeitsrente:

Anstelle 65 Jahre künftig stufenweise Anhebung auf 67 Jahre (ab 2012).

Altersrente nach Altersteilzeit:

Entfällt für alle ab Jahrgang 1952

Altersrente nach Arbeitslosigkeit:

Entfällt für alle ab Jahrgang 1952

Altersrente für Frauen:

Entfällt für alle ab Jahrgang 1952

Altersrente für langjährig versicherte nach 35 Versicherungsjahren:

Bisher mit Abschlag von 7,2% möglich. Künftig durch Anhebung des Renteneintrittsalters bis zu 14,4% Abschlag

Altersrente für behinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren:

Bisher mit Abschlag 60 Jahre und abschlagsfrei 63 Jahre. Künftig durch Anhebung des Renteneintrittsalters 10,8% Abschlag. Frühestes Zugangsalter steigt von 63 Jahren auf 65 Jahren, Behinderungsgrad min. 50%

Altersrente für besonders langjährig versicherte nach 45 Versicherungsjahren:

Künftig Rentenzugang ohne Abschlag mit 65 Jahren möglich. ( gilt erst im Zuge des neuen Rentenrechts ab 01.01.2012)

 

Altersteilzeit:

Das Gesetz zur Altersteilzeit ist weiterhin in Kraft. Die staatliche Förderung läuft jedoch 2009 aus. Dies bedeutet, das die Altersteilzeit spätestens 2009 begonnen werden muss und 2015 beendet sein muss. Das Renteneintrittsalter muss dann 2015 min. 63 Jahre sein.

Damit können nur Menschen mit Jahrgang 1952 und älter eine staatlich geförderte Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

 

Gewerkschaftliche Forderungen:

Altersteilzeit muss auch weiterhin möglich sein.

Daher geht die Forderung an die Politik, Altersteilzeit auch weiterhin zu fördern und die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

An die Tarifpartner ergeht die Forderung die entsprechenden Tarifverträge im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auszuweiten. Bisher waren in der Metallindustrie ca. 60% der ATZ Verträge staatlich gefördert und ca. 40% ausschließlich durch den Arbeitgeber bezahlt. Die 60% wird auf ca. 1% einer Lohn- und Gehaltsrunde beziffert.

 

 
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April 08

Info Nr.04 Renteneintritt AUDI AG

 

Möglichkeiten zum persönlichen vorzeitigen Renteneintritt nach derzeitigem Stand

 

 

Altersteilzeit (Blockmodell):

Das Gesetz zur Altersteilzeit ist weiterhin in Kraft. Die staatliche Förderung (Aufstockungsbeträge) läuft jedoch 2009 aus. Dies bedeutet, dass die Altersteilzeit spätestens 2009 begonnen werden muss und 2015 beendet sein muss. Das Renteneintrittsalter muss dann 2015 min. 63 Jahre sein.

Damit können nur Menschen mit Jahrgang 1952 und älter eine staatlich geförderte Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

 

Sabatical (Blockmodell):

Diese Möglichkeit ist bei Audi durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Der Mitarbeiter vereinbart einen Zeitraum von 4 Jahren, davon 2 Jahre Arbeitsphase, 2 Jahre Freizeit. In der Arbeitsphase arbeitet er 100% und erhält 50% Netto, in der Freizeitphase erhält er ohne Arbeitsleistung 50%  Netto. Dieses Modell ist vor allem für Weiterbildung oder persönliche Bedürfnisse entwickelt worden. Der Nachteil sind die finanziellen Einbußen.

 

Zeitkonten:

Mehrarbeitsstunden oder eine vereinbarte Stundenzahl wird auf einem Konto angespart und zum vorzeitigen Ausscheiden genutzt. Hier sind Regelungen, insbesondere zum Insolvenzschutz zu treffen. Der Nachteil ist, dass die Mehrarbeitsstunden zu Lasten einer Vollbeschäftigung gehen.

 

Zeitwertpapier:

Diese Möglichkeit ist bei Audi durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.

Der Mitarbeiter vereinbart mit dem Unternehmen, z.B. die betriebliche Erfolgsbeteiligung oder einen Betrag der Monatsentgeltes in einen Fond einzubezahlen. Diese angesparte Summe wird dann vor Renteneintritt wieder in Arbeitszeit umgewandelt und ermöglich ein vorzeitiges Ausscheiden. Der Nachteil ist, dass der Fond am Kapitalmarkt verzinst wird und Schwankungen unterliegt. Die einbezahlte Summe ist jedoch abgesichert.

 

Arbeitslosigkeit:

Nach ALG I erhält man unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2 Jahre Arbeitslosengeld. Anschließend muss jedoch der frühest mögliche Renteneintritt (mit entsprechendem Abschlag) gewählt werden. Bei Eigenkündigung ist die Sperrzeit zu beachten.

 

Hinzuverdienst:

Hier wurde die Grenze des Mindesthinzuverdienstes von 350€ auf 400€ angehoben. D.h. Rentner vor dem 65. Lebensjahr können bis zu dieser Summe ohne Rentenkürzung hinzuverdienen.

 

Teilrente:

Hier werden derzeit in der politischen Debatte verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten diskutiert.

 

 

 

 

 

 
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