Bildungswerk

Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Bildungsurlaub 


 

Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualifikationen von Arbeitnehmern ist ein wichtiger Beitrag, einerseits zur Standortsicherung, andererseits aber auch zur individuellen Arbeitsplatzsicherung durch Erhaltung unserer Beschäftigungsfähigkeit (Employability). Es ist deshalb im Sinne aller Beteiligten, die betriebliche Personalentwicklung so zu gestalten, dass die Beschäftigten auch über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten in die Lage versetzt werden, ihre Kompetenzen kontinuierlich an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen.

Aus diesen Gründen hat die EU schon im Jahre 1974 eine Richtlinie zur schrittweisen Einführung von Bildungsurlaub zum Zweck der beruflichen, politischen, allgemeinen und gewerkschaftlichen Bildung ratifiziert. Diese wurde bereits im Jahr 1976 von der Bundesregierung als Rahmenrichtlinie übernommen. Unter Bildungsurlaub wird dabei die vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme verstanden. Wegen der föderalen Struktur in Deutschland konnten die Bundesländer anschließend ihre jeweiligen Bildungsurlaubsgesetze ratifizieren. Zurzeit gibt es in fast allen Bundesländern entsprechende Gesetze. Leider gehört Bayern zu den wenigen Ausnahmen die noch kein Bildungsurlaubsgesetz erlassen haben.

 

 

 

Anspruch aus dem Tarifvertrag

 

Für Angestellte der bayerischen Metall- und Elektroindustrie ergibt sich aber ein Anspruch auf Bildungsfreistellung aus dem Manteltarifvertrag MTV (Fassung v. 24.05.2002). Im § 11 Arbeitsverhinderung und Arbeitsversäumnis, unter Absatz 5 ist festgelegt:

 

„Zum Zwecke der Aus- und Fortbildung kann der Arbeitnehmer bei Nachweis der Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen Freistellung von der Arbeit bis zur Dauer von 2 Wochen im Jahr in Anspruch nehmen. Soweit der Arbeitnehmer keinen Ersatz seines Verdienstausfalls von dritter Seite beanspruchen kann, ist er ihm zu vergüten.“


Sonstige Kosten (Teilnahmegebühren, Fahrtkosten u.ä.) werden in der Regel nicht erstattet.

 

 

 

Art der Veranstaltung

Bildungsfreistellung kann für folgende Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen beansprucht werden:

§      alle Arten von beruflicher Weiterbildung
§      Sprachkurse
§      Seminare aus dem sportlichen (1), politischen, gewerkschaftlichen oder religiösen Bereich.

 

 

 

Zusätzliche Möglichkeiten

Für Veranstaltungen (2), die über den tarifvertraglichen Rahmen zeitlich und / oder inhaltlich hinausgehen wie z.B. eine besondere fachliche Weiterbildung (Fachlehrgänge), die Vorbereitung auf eine Zwischen- oder Abschlussprüfung, Veranstaltungen von Gewerkschaften oder Parteien, Tagungen, aber auch Besichtigung von technischen Anlagen, Betrieben, Museen usw. kann darüber hinaus, wenn Einvernehmen mit dem Arbeitgeber besteht, bezahlte oder unbezahlte Freistellung vereinbart werden.

 

Zeitliche Lage der Veranstaltung
Die Bildungsveranstaltung tritt während der Freistellung anstelle der sonst im Betrieb zu leistenden Arbeit. Die Veranstaltung
  • darf keinen Urlaubscharakter haben
  • muss am Tag mindestens 6 Stunden Unterricht bzw. Programm umfassen
  • muss zeitlich innerhalb der Arbeitszeit liegen.

 

 

 

Anmerkung:

 

Diese Anforderungen finden sich zwar nur in den Gesetzen der anderen Bundesländer und nicht in dem für Bayern gültigen Manteltarifvertrag, werden aber von der Siemens AG bundeseinheitlich so gehandhabt.

 

 

 

Zusätzliche Bedingungen

Die Veranstaltung

  • muss von einem anerkannten Bildungsträger veranstaltet werden

  • muss mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen werden

 

 

ÜT - Kreis

Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht. Anträge auf bezahlte Bildungsfreistellung werden aber in der Regel genau so wie im Tarifkreis behandelt.

 

Antragstellung

Der Arbeitgeber ist von der beabsichtigten Freistellung rechtzeitig unter Angabe von Zeitpunkt, Dauer und Art der Bildungsveranstaltung zu verständigen, damit die betrieblichen Belange hierauf abgestellt werden können. Dazu muss die Freistellung schriftlich über den Vorgesetzten bei der zuständigen Personalabteilung beantragt werden. Legen Sie dazu die Veranstaltungsunterlagen in Kopie bei. Es empfiehlt sich auch eine Kopie Ihres Antrags an den Betriebsrat zu schicken.

Der AIN hält dafür ein Formular für Sie bereit (Homepage).

Ihr Vorgesetzter kann Ihren Antrag nur aus betriebsbedingten Gründen ablehnen, z.B. wenn der Zeitpunkt des gewünschten Bildungsurlaubs mit betrieblichen, unaufschiebbaren Terminen kollidiert. Ist er dagegen grundsätzlich nicht einverstanden, wenden Sie sich direkt an Ihre Personalabteilung und/oder einen AIN - Betriebsrat.Im Tarifvertrag ist auch keine zahlenmäßige Beschränkung festgelegt. Daher spielt die Anzahl der Teilnehmer an Bildungsfreistellungen im laufenden Kalenderjahr bei der Genehmigung keine Rolle.

Tragen Sie sich mit dem Gedanken diese Möglichkeit des Tarifvertrags für sich zu nutzen, Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, fragen Sie in Ihrer Personalabteilung oder einen AIN - Betriebsrat.

 

 

 

Anmerkungen

(1) Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf sportlichem Gebiet sind "einschlägige Veranstaltungen", wenn sie einer Tätigkeit im öffentlichen Interesse dienen. (Einigung vor der Schiedsstelle vom 18.10.83)

(2) Neben den sonstigen, eine Freistellung begründen den Veranstaltungen kommen für die Bildungsfreistellung für Auszubildende insbesondere ausbildungsfördernde Bildungsmaßnahmen in Betracht, wie z.B. Fachlehrgänge an staatlichen oder privaten Instituten, Besichtigungen von technischen Anlagen, und dergleichen.

 

 

Andere Möglichkeiten zur Freistellung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Siemens können zum Zwecke des Abschlusses einer Berufsausbildung oder einer Weiterbildungsmaßnahme mit dem Arbeitgeber eine private Vereinbarung abschließen.Dazu hat der AIN das Info Nr. 19  für Sie bereitgestellt.

 

In eigener Sache

 

Die AIN Mitglieder engagieren sich in einer Vielzahl von gesellschaftspolitischen Gremien, wie Verbänden, Kammern, Gewerkschaften und nicht zuletzt auch in den Unternehmen. In regelmäßigen Treffen, in Seminaren und Veranstaltungen lässt der AIN die Erfahrungen und die Wünsche seiner Mitglieder in sein Programm einfließen. Dieses Programm versuchen wir kontinuierlich abzuarbeiten und die als notwendig erkannte Veränderungen im Betrieb, Staat und in der Gesellschaft in unserem Sinne mitzugestalten. Wollen Sie Veränderungen? Werden Sie Mitglied im AIN.

Der AIN bietet seinen Mitgliedern Perspektiven, Schutz, Sicherheit und Unterstützung rund um den Arbeitsplatz, im Arbeitsleben und sogar darüber hinaus.


 

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