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April 08 Info Nr.03 Altersteilzeit
Änderungen im Rentenzugang und Altersteilzeit in Kurzform
Regelarbeitsrente: Anstelle 65 Jahre künftig stufenweise Anhebung auf 67 Jahre (ab 2012). Altersrente nach Altersteilzeit: Entfällt für alle ab Jahrgang 1952 Altersrente nach Arbeitslosigkeit: Entfällt für alle ab Jahrgang 1952 Altersrente für Frauen: Entfällt für alle ab Jahrgang 1952 Altersrente für langjährig versicherte nach 35 Versicherungsjahren: Bisher mit Abschlag von 7,2% möglich. Künftig durch Anhebung des Renteneintrittsalters bis zu 14,4% Abschlag Altersrente für behinderte Menschen mit 35 Versicherungsjahren: Bisher mit Abschlag 60 Jahre und abschlagsfrei 63 Jahre. Künftig durch Anhebung des Renteneintrittsalters 10,8% Abschlag. Frühestes Zugangsalter steigt von 63 Jahren auf 65 Jahren, Behinderungsgrad min. 50% Altersrente für besonders langjährig versicherte nach 45 Versicherungsjahren: Künftig Rentenzugang ohne Abschlag mit 65 Jahren möglich. ( gilt erst im Zuge des neuen Rentenrechts ab 01.01.2012)
Altersteilzeit: Das Gesetz zur Altersteilzeit ist weiterhin in Kraft. Die staatliche Förderung läuft jedoch 2009 aus. Dies bedeutet, das die Altersteilzeit spätestens 2009 begonnen werden muss und 2015 beendet sein muss. Das Renteneintrittsalter muss dann 2015 min. 63 Jahre sein. Damit können nur Menschen mit Jahrgang 1952 und älter eine staatlich geförderte Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.
Gewerkschaftliche Forderungen: Altersteilzeit muss auch weiterhin möglich sein. Daher geht die Forderung an die Politik, Altersteilzeit auch weiterhin zu fördern und die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. An die Tarifpartner ergeht die Forderung die entsprechenden Tarifverträge im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auszuweiten. Bisher waren in der Metallindustrie ca. 60% der ATZ Verträge staatlich gefördert und ca. 40% ausschließlich durch den Arbeitgeber bezahlt. Die 60% wird auf ca. 1% einer Lohn- und Gehaltsrunde beziffert.
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