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Vulkanaschewolke / Umgang mit betroffenen Mitarbeitern
1) Mitarbeiter, die sich auf einer Privatreise befinden und an der pünktlichen Rückreise aufgrund der Vulkanaschewolke verhindert sind: Die betroffenen Mitarbeiter haben urlaubsrechtlich aufgrund von höherer Gewalt einen Freistellungsanspruch. Der Mitarbeiter hat dann das Wahlrecht, inwieweit er die Fehltage über FT, TU oder unbezahlten Urlaub abgegolten haben möchte.
2) Mitarbeiter, die sich auf einer Dienstreise befinden und an der pünktlichen Rückreise aufgrund der Vulkanaschewolke verhindert sind: Die Mitarbeiter werden entgeltlich (Dienstreisekonditionen, Verpflegungstagespauschale etc.) so gestellt, als ob sie sich weiterhin auf Dienstreise befänden, um beim Mitarbeiter Nachteile, die aus dem Vulkanausbruch resultieren, zu verhindern. (uba)
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