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Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel.:089/59977-3005, Fax 089/59977-3099 www.verdi-bw-bayern.de www.verdi-bildungswerke.de Das Bildungswerk der ver.di in Bayern e.V. ist zertifiziert nach dem BQM

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Sie wechseln vom Berufsleben in die Rente - Was ist zu regeln?

 

Im Jahr 2010 werden in Deutschland über 700.000 ältere Menschen in Altersrente gehen. Sollten Sie dabei sein, achten Sie dabei auf folgende Punkte.

Antrag:
Ob Sie das vorzeitige Altersruhegeld oder die Regel­alters­rente beziehen wollen, Leistungen der Ren­tenversicherung gibt es nur auf Antrag. Wenn Sie mit 65 Jahren nahtlos Zah­lungen der Renten­kasse erhalten möchte, sollte Sie den Antrag, am besten drei Monate vor ihrem 65. Geburtstag stellen (rät Walter Glanz von der Deutschen Ren­tenversicherung). Möchten Sie aber weiter­arbeiten, können Sie die Antragsstellung hinaus­schieben. Dabei erhöht sich die Altersrente für jedes weitere Jahr um sechs Prozent, dazu kommen noch weitere Rentenansprüche durch die zusätzlich gezahlte Beiträge.


Bedenkzeit:
Damit die Rente ab 65 Geburtstag läuft, muss der Renten­antrag spätestens drei Monate nach dem 65. Geburtstag gestellt werden. Die fehlenden Beträge werden dann nachgezahlt. Wer länger war­tet, erhält das Ruhegeld erst ab dem Monat der Antragstellung. Auch für die vorzeitigen Alters­ruhegelder gibt es eine entspre­chende 3-Monats-Bedenkzeit. Der Rentenantrag ist sehr umfangreich, aber Auskunfts- und Be­ratungs­stellen der Deutschen Rentenversicherung helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen - und zwar kostenlos.

 

 
Krankenkassen:
Als Ruheständler sind Sie im Normalfall in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Dafür müssen Sie aber belegen, dass Sie in der zweiten Hälfte ih­res Arbeitslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Ge­rade Krankenkassen-Wechsler sollten sich frühzeitig um Versi­cherungsbescheinigungen ihrer früheren Kasse bemühen. Wer die erforderlichen gesetz­lichen Versicherungszeiten nicht zusammen bekommt, ist als Rent­ner dann freiwillig versichert. Das kann aber teurer werden. Denn dann müssen Sie von allen Einnahmen, beispiels­weise auch von Mieten und Zinseinnahmen Beiträge an die Krankenversiche­rung abführen.

 

Steueridentifikationsnummer:
Zusammen mit dem ausgefüll­ten Rentenantrag müssen Sie der Rentenversicherung ihre Bank­verbindung und die Steueriden­tifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über ent­sprech­ende Kontrollmitteilungen der Rentenversicherung, wie viel Rente gezahlt wird. Etwa jeder vierte Rentner (schätzen Ex­perten) wird demnächst Steuern zahlen müssen. Vor allem betrifft dies Altersrentner mit höheren Zusatzein­künften.


Kontrolle:

Ihren meist ellen­langen Rentenbescheid sollte Sie in jedem Fall gründlich kontrollieren, etwa mit einem Versichertenberater der Renten­versiche­rung. Öfter gibt es etwa bei der Bewertung ihrer Ausbil­dungszeiten Fehler. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Rentenbe­scheid erheben. Stellen Sie erst danach Fehler fest, können Sie dieses auch noch später monieren. Dann muss bis zu vier Jahre lang gegebenenfalls Rente nachgezahlt werden.

 

Adressenänderungen:

Läuft ihre Rente erst einmal, haben Sie kaum noch etwas mit der Renten­versicherung zu tun. Lediglich Änderungen von Adresse oder Konto müssen Sie rechtzeitig mitteilen um Unterbrechun­gen ihrer Rentenzahlungen zu vermeiden. Zuständig ist der Rentenservice der Deutschen Post (www.rentenser­vice.com). Vor einem Umzug ins Ausland sollte Sie sich ebenfalls recht­zeitig mit der Deutschen Renten­versicherung in Verbindung set­zen.

Basis: SoSi plus 2/2010

(wpe) 

 
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