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Sie wechseln vom Berufsleben in die Rente - Was ist zu regeln?
Im Jahr 2010 werden in Deutschland über 700.000 ältere Menschen in Altersrente gehen. Sollten Sie dabei sein, achten Sie dabei auf folgende Punkte.
Antrag: Ob Sie das vorzeitige Altersruhegeld oder die Regelaltersrente beziehen wollen, Leistungen der Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag. Wenn Sie mit 65 Jahren nahtlos Zahlungen der Rentenkasse erhalten möchte, sollte Sie den Antrag, am besten drei Monate vor ihrem 65. Geburtstag stellen (rät Walter Glanz von der Deutschen Rentenversicherung). Möchten Sie aber weiterarbeiten, können Sie die Antragsstellung hinausschieben. Dabei erhöht sich die Altersrente für jedes weitere Jahr um sechs Prozent, dazu kommen noch weitere Rentenansprüche durch die zusätzlich gezahlte Beiträge.
Bedenkzeit: Damit die Rente ab 65 Geburtstag läuft, muss der Rentenantrag spätestens drei Monate nach dem 65. Geburtstag gestellt werden. Die fehlenden Beträge werden dann nachgezahlt. Wer länger wartet, erhält das Ruhegeld erst ab dem Monat der Antragstellung. Auch für die vorzeitigen Altersruhegelder gibt es eine entsprechende 3-Monats-Bedenkzeit. Der Rentenantrag ist sehr umfangreich, aber Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen - und zwar kostenlos.
Krankenkassen: Als Ruheständler sind Sie im Normalfall in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner pflichtversichert. Dafür müssen Sie aber belegen, dass Sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert waren. Gerade Krankenkassen-Wechsler sollten sich frühzeitig um Versicherungsbescheinigungen ihrer früheren Kasse bemühen. Wer die erforderlichen gesetzlichen Versicherungszeiten nicht zusammen bekommt, ist als Rentner dann freiwillig versichert. Das kann aber teurer werden. Denn dann müssen Sie von allen Einnahmen, beispielsweise auch von Mieten und Zinseinnahmen Beiträge an die Krankenversicherung abführen.
Steueridentifikationsnummer: Zusammen mit dem ausgefüllten Rentenantrag müssen Sie der Rentenversicherung ihre Bankverbindung und die Steueridentifikationsnummer mitteilen. Das Finanzamt erfährt über entsprechende Kontrollmitteilungen der Rentenversicherung, wie viel Rente gezahlt wird. Etwa jeder vierte Rentner (schätzen Experten) wird demnächst Steuern zahlen müssen. Vor allem betrifft dies Altersrentner mit höheren Zusatzeinkünften.
Kontrolle:
Ihren meist ellenlangen Rentenbescheid sollte Sie in jedem Fall gründlich kontrollieren, etwa mit einem Versichertenberater der Rentenversicherung. Öfter gibt es etwa bei der Bewertung ihrer Ausbildungszeiten Fehler. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben. Stellen Sie erst danach Fehler fest, können Sie dieses auch noch später monieren. Dann muss bis zu vier Jahre lang gegebenenfalls Rente nachgezahlt werden.
Adressenänderungen:
Läuft ihre Rente erst einmal, haben Sie kaum noch etwas mit der Rentenversicherung zu tun. Lediglich Änderungen von Adresse oder Konto müssen Sie rechtzeitig mitteilen um Unterbrechungen ihrer Rentenzahlungen zu vermeiden. Zuständig ist der Rentenservice der Deutschen Post (www.rentenservice.com). Vor einem Umzug ins Ausland sollte Sie sich ebenfalls rechtzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen.
Basis: SoSi plus 2/2010
(wpe) |