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Fehlerhafte Lohnsteuerjahresbescheinigungen
Der AIN möchte auf einen Fehler hinweisen, den viele im Januar versandte Lohnsteuerjahresbescheinigungen haben und der zum steuerlichen Nachteil der Arbeitnehmer geht. Der Fehler betrifft ausschließlich freiwillig pflichtversicherte Arbeitnehmer, d.h. Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (45.000€ p.a. bzw. 3.750€ monatlich) und die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der Grund ist, das die Finanzbehörden zu spät die Softwarehäuser, wie z.B. SAP oder DATEV, über diese gesetzliche Änderung informiert haben. Der Eintrag in Zeile 25 Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV muss anstelle 3.555€ den Betrag von 6.705€ ausweisen. Der Eintrag in Zeile 26 Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen PV muss anstelle 438,84€ den Betrag von 877,56€ ausweisen. Diese korrigierten Beträge sind dann in die Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 12 und 15 der EKST Erklärung einzutragen. (siehe hierzu das Beispiel in unserer Anlage) Unsere Empfehlung: Mit der EKST Erklärung warten bis ein korrigierter Bescheid vorliegt. Laut unserer Info arbeiten die Softwarehäuser und Unternehmen bereits an diesem Problem. (u.bar)
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