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Was gibt es Neues in 2012 für die Arbeitnehmer. Soziales und Gesundheit: Die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung bleiben unverändert bei 15,5% (Arbeitgeber 7,3%; Arbeitnehmer 8,2%), ebenso bleiben die Beiträge zur Pflegeversicherung bei unverändert 1,95% und der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 3%. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich auf 3.825,00 € (Vorjahr 3.712,50) €/ Monat Zusätzlich werden viele Kassen weiter einen Zusatzbeitrag erheben. In Bayern gibt es immer noch keinen Hausarzttarif, damit gibt es faktisch keine Befreiung der Praxisgebühr mehr. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Während im Westen die Beitragsbemessungsgrenze von 66.000 €/ Jahr bzw. 5.500 €/ Monat auf 67.200€/ Jahr bzw. 5.600 €/Monat angehoben wird, bleibt sie im Osten auf 57.600 €/ Jahr bzw. 4.800 €/ Monat unverändert. Die Beitragssätze reduzieren sich von 19,9% auf 19,6%. (u.bar) |




